Wenn Sie uns einen Auftrag erteilen, sind ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen heranzuziehen. Änderungen sind schriftlich durch den Auftraggeber anzugeben, die jedoch von uns gegengezeichnet werden müssen.
Preise werden in Euro persönlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail angegeben. Zahlung erfolgt vor oder unmittelbar nach erfolgter Aufstellung. Wir behalten uns auch vor eine dementsprechende Kaution zu verlangen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir 12% Zinsen.
Eine Stornierung des Auftrages, auch wenn er mündlich bzw. tel. bestätigt wird, ist bis 5 Monate vor der Veranstaltung kostenfrei. Wird der Auftrag bis 14 Tage vor der Veranstaltung storniert, verrechnen wir 50% der vereinbarten Mietkosten. Bei Absage innerhalb von 14 Tagen vor der Veranstaltung werden 100% der Produkt-, Personal-, Miet-, und eventuellen Transportkosten, sowie Spesenersatz verrechnet. Die anfallenden Gesamtkosten werden in Rechnung gestellt, die innerhalb von 10 Tagen ohne Abzüge auf unser Konto einlangen müssen.
Absagen wegen Schlechtwetter wie Dauerregen, Sturm, Hagel sind vor der Abfahrt zum Aufstellungsort kostenfrei. Sollte bei erfolgter Aufstellung aufgrund von Witterungseinflüssen oder sonstigen Ereignissen ein frühzeitiger Abbau notwendig sein, so ist ebenfalls
der Gesamtbetrag fällig. Seitens des Auftraggebers werden sämtliche Genehmigung, Anmeldungen, etc. die für die Durchführung der Veranstaltung notwendig sind, fristgerecht eingeholt.
Wir sind bemüht, stets alle Aufträge reibungslos und termingetreu abzuwickeln. Sollten wir jedoch aus irgendeinemGrund dazu nicht in der Lage sein, sind wir dennoch schad- und klaglos zu halten.
Der Mieter übernimmt die Ware in sauberen und funktionsfähigen Zustand. Er hat dafür zu sorgen, dass diese ebenso wieder zurück gebracht wird. Notwendige Reinigungsarbeiten werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Nach der Warenübergabe ist nur der Mieter ausschließlich für die vereinbarte Zeit berechtigt, die Ware zu verwenden. Bei Warenrückgabe nach dem vereinbarten Termin stellen wir pro angefangen Tag die normale Tagesmiete zusätzlich in Rechnung.
Eventuelle Schäden müssen uns bei der Rückgabe bekannt gegeben werden. Für Schäden die nicht durch normale Abnützung entstehen, sowie Zerstörung und Diebstahl haftet der Mieter in vollem Umfang. Für Sach- oder Personenschäden, die durch mangelhafte Aufsicht durch den Mieter oder Aufsichtspersonen der Benützer (Eltern etc.) sowie bei Nichtbeachten der Bedienungsanleitungen und Fahrlässigkeit besteht, haftet zur Gänze der Mieter. Sämtliche Geräte werden durch den Mieter ständig durch eine befugte Person beaufsichtigt. Wir sind schad- und klaglos zu halten. Wir weisen darauf hin, dass sämtliche zusätzliche Genehmigungen, die durch den Betrieb bzw. Verwendung der Waren des Mieters notwendig sind, durch den Mieter fristgerecht eingeholt werden müssen.
Wir sind bemüht, stets alle Aufträge reibungslos und termingetreu abzuwickeln. Sollten wir jedoch aus irgendeinem Grund dazu nicht in der Lage sein, sind wir dennoch schad- und klaglos zu halten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zwettl.